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FREIE WÄHLER lehnen Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ab

In Wahrheit Diskussion über Volljährigkeit

Die FREIEN WÄHLER Sachsen lehnen eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre auf kommunaler und Landesebene derzeit ab. Damit reagieren sie auf erneute Versuche, vor allem von Linken und Grünen, entsprechende Änderungen durchzusetzen.

„Für uns FREIE WÄHLER gehen aktives Wahlrecht und die Diskussion über die Volljährigkeit Hand in Hand. Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass Rechte und Pflichten in unserem Staat miteinander korrespondieren und nicht getrennt werden dürfen. Darauf basiert im Übrigen auch unsere gesamte Rechtsordnung“, so Thomas Weidinger, Landeschef der sächsischen FREIEN WÄHLER.

Die FREIEN WÄHLER verweisen darauf, dass man derzeit erst mit Eintritt in die Volljährigkeit unbeschränkt geschäftsfähig sei, also selbst rechtsverbindliche Verträge für z. B. Miete oder Versicherungen abschließen könne. Ebenso stellt auch das Jugendgerichtsgesetz darauf ab, dass man erst strafrechtlich verantwortlich ist, wenn man zur Zeit der Tat sittlich und geistig reif genug sei, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Damit beschreibt der Gesetzgeber sehr klar, was unter Volljährigkeit zu verstehen ist. „Die unter anderem sowohl im BGB als auch im Jugendgerichtsgesetz beschriebenen Eigenschaften müssen somit auch für das wichtigste demokratische Recht, das aktive Wahlrecht, gelten. Wer politisch mitbestimmen will, muss auch für die Folgen eintreten können.“, betont Weidinger.

Immer wieder würden Befürworter Studien ins Feld führen, wonach Jugendliche in der Lage seien, komplexe politische Sachverhalte zu verstehen. Den Widerspruch mit den derzeit geltenden Gesetzen, wonach die Komplexität eigenverantwortlichen Handelns und deren Folgen eben genau nicht für Minderjährige gelten soll, wird leider nicht betrachtet. „In Wahrheit führen wir also eine Diskussion über die Herabsetzung der Volljährigkeit“, so Weidinger weiter.

Dabei betonen die FREIEN WÄHLER, dass man sich einer Diskussion über die Herabsetzung der Volljährigkeit keineswegs verschließen würde. Über das Für und Wider müsse eine gesellschaftliche Debatte geführt werden. „Eine Debatte über die Herabsetzung der Volljährigkeit über die Hintertür des Wahlrechts lehnen wir aber ab. Eine Medaille hat immer zwei Seiten. Und genau diese Seiten gilt es zu betrachten, zu bewerten und am Ende zu entscheiden.“, stellt Weidinger klar.

Thomas Weidinger, 04.04.2023