header.jpg

Aktuelles

FREIE WÄHLER fordern:

Keine Eingriffe in Rechte von Familien, Frauen und Jugendlichen

Am 30. Juni stellten die Bundesfamilienministerin und der Bundesjustizminister mit einem Eckpunktepapier ihre Pläne für ein sogenanntes „Selbstbestimmungsgesetz" der Öffentlichkeit vor. Damit soll das mittlerweile über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz abgelöst werden. Die nun bekannt gewordenen Pläne sehen vor, dass künftig nur mit einer Erklärung gegenüber dem Standesamt der Geschlechtseintrag und damit der Vorname geändert werden kann. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen dann nicht länger erforderlich sein. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Noch nicht volljährige Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können. Sind die Eltern nicht einverstanden, soll ein Familiengericht entscheiden. Mit diesem Gesetzesvorhaben wollen die Parteien der Ampelkoalition ihre im Koalitionsvertrag niedergelegten Pläne zur weiteren Liberalisierung des Rechts zur sexuellen Selbstbestimmung voranbringen.

Die angestrebte Stärkung des Selbstbestimmungsrechts für trans- oder bisexuelle Menschen mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Standesamt zur Wahl des Geschlechts ist im Kern ein nachvollziehbares Ansinnen. Die FREIEN WÄHLER Sachsen kritisieren, dass diese Liberalisierung unter der Aufgabe von schützenswerten Belangen anderer Betroffener erfolgt. Gerade im Fall des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes sind wichtige Fragen nicht geklärt und damit nicht hinnehmbare Eingriffe in Rechtsgüter von Familien, Frauen und Jugendlichen verbunden.

Die Pläne der Ampelkoalition machen jedoch nicht klar, wie mit einer einfachen „Sprechklausel" ohne jegliche Voraussetzungen ein eventueller Missbrauch verhindert werden kann. Thomas Weidinger, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Sachsen betont: „Im Rechtsstaat müssen Gesetze so gestaltet werden, dass sie nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden und in Rechte anderer eingreifen."

Friedrich Förster, stellvertretender Vorsitzender der FW Kreisvereinigung Leipzig sieht den Schutz Minderjähriger gefährdet, wenn bereits Kinder unter 14 Jahren von ihren Sorgeberechtigten per Erklärung, ohne unabhängige Beratung und Möglichkeit der Kinder sich zur Wehr zu setzen, einem anderen Geschlecht zugeordnet werden dürfen.

„Minderjährige sind hochgradig schützenswert und eine der vulnerabelsten Gruppen. Sie können die Konsequenzen vieler Entscheidungen noch nicht gänzlich überblicken. Daher gestattet die Gesellschaft ihnen nicht, etwas im Internet zu bestellen, Alkohol zu trinken oder wählen zu gehen. Die Änderung des Geschlechtes soll aber möglich gemacht werden. Es ist in dieser Form leider nicht ausgeschlossen, dass durch eben nicht wohlmeinende Sorgeberechtigte oder den Einfluss Dritter mit Eigeninteressen den Minderjährigen irreversible Schäden zugefügt werden könnten. Eine wichtige, zwingend unabhängige Beratung ist ebenfalls nicht vorgesehen."

Ebenso problematisch ist die fehlende Differenzierung zwischen biologischem/angeborenem und sozialem bzw. zugeordnetem Geschlecht. Entgegen den Aussagen im Eckpunktepapier besteht in der Wissenschaft der Konsens, dass sich das Geschlecht allein an biologischen Merkmalen festmacht.

Wenn sich ein biologischer Mann laut dieses Entwurfs per Erklärung für ein Jahr als Frau anerkennen lässt, hätte er damit freien Zugang zu Frauenförderprogrammen, auf Quotenplätze in Unternehmen (z.B. auf Vorstandsebene), Verbänden und in politischen Parteien, aber auch Zugang zu Orten, die bisher ausschließlich Frauen vorbehalten waren. Ein Schutzmechanismus wird nur behauptet, ist aber im Text nicht vorhanden. Damit greifen die Pläne der Bundesregierung in die jahrzehntelang erkämpften Rechte von Frauen ein. 

Die sächsische Landesregierung muss sich auf Bundesebene für eine Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes von trans- und bisexuellen Menschen mit Augenmaß und ohne Eingriffe in die Rechte von Familien und Frauen, sowie den Schutz von Minderjährigen einsetzen. 

Die FREIEN WÄHLER Sachsen fordern: 

  • Rechte nach dem Selbstbestimmungsgesetz erst ab frühestens 16 Jahren
  • Beratung und Beratungsstellen, insbesondere für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, unter klaren, qualifizierten Kriterien
  • Sicherstellung der Rechte und des Schutzes von Frauen
  • Verlängerung der Sperrklausel auf 10 Jahre, um dem Gesetz und der Entscheidung des Einzelnen eine Ernsthaftigkeit zu geben, den Rechtsverkehr zu schützen und kriminellem Missbrauch vorzubeugen.

Thomas Weidinger, 11.07.2022